Meldepflicht für TSE-Systeme in Arzt- & Zahnarztpraxen
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Meldepflicht für TSE-Systeme in Arzt- & Zahnarztpraxen
Die wichtigsten Fragen und Antworten
2025 treten bundesweit wichtige Änderungen für Praxen mit elektronischen Kassensystemen in Kraft. Sie betreffen die sog. Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und verschärfen deren Anforderungen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Transparenz in der Kassenführung zu erhöhen und Steuerbetrug vorzubeugen.
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Unsere Lösung für Z1 bzw. Z1.Pro-Kunden: Das CGM-Upgrade 'TSE-Kassenbuch' inkl. TSE-Stick. Es entspricht allen gesetzlichen Vorgaben an ein TSE-Kassenbuch!
Unsere Lösung für Z1 bzw. Z1.Pro-Kunden: Das CGM-Upgrade 'TSE-Kassenbuch' inkl. TSE-Stick. Es entspricht allen gesetzlichen Vorgaben an ein TSE-Kassenbuch!
Was sind TSE?
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitslösung für elektronische Kassensysteme in Deutschland. Sie dient dazu, Manipulationen an digitalen Kassensystemen zu verhindern und eine lückenlose, fälschungssichere Aufzeichnung aller Kassentransaktionen sicherzustellen. Die Pflicht zur Nutzung einer TSE basiert auf der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, das seit 2020 gilt.
Das Allerwichtigste im Überblick
- Alle elektronischen Registrierkassen (darunter fallen auch elektronische Kassenbücher) müssen mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein.
- Die TSE protokolliert und speichert alle Kassenvorgänge.
- Die Daten müssen für Prüfungen durch das Finanzamt exportierbar sein.
- Unternehmen, die keine TSE nutzen, riskieren Bußgelder und steuerliche Nachteile.
Welche Arten von TSE gibt es?
- Hardware-TSE (z. B. als USB-Stick oder SD-Karte)
- Cloud-TSE (Speicherung in einer gesicherten Cloud)
Sie nutzen eine elektronische Kasse bzw. ein elektronisches Kassenbuch in Ihrer Praxis?
Prüfen Sie bitte, ob Ihr Kassensystem bereits über eine zertifizierte TSE verfügt. Bei CGM-Kassensystemen wurde bereits durch den Hersteller sichergestellt, dass eine Nutzung dieser Systeme nur mit einem TSE-Stick möglich ist. Sofern Sie ein System eines anderen Anbieters verwenden, erfragen Sie notwendige Anpassungen bitte bei diesem. Wenn Ihr Kassensystem bereits TSE-fähig ist, achten Sie bitte darauf, dass es regelmäßig gewartet und aktualisiert wird. Zertifikate laufen mitunter ab und müssen erneuert werden.
Was hat es mit der Meldepflicht in 2025 auf sich?
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ihre elektronischen Kassensysteme (elektronische Kassenbücher zählen auch dazu) mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Wie und wo muss ich mein TSE-System anmelden?
Melden Sie Ihre elektronische Kasse über das offizielle Portal "Mein Elster" an. Alternativ können Sie eine Software mit der so genannten ERiC-Schnittstelle nutzen. Die Meldung muss auf diesen digitalen Wegen erfolgen. Papierformulare und PDF-Vordrucke werden nicht akzeptiert!
Welche Angaben benötige ich?
Bitte beachten Sie die Vorgaben des entsprechenden Formulars "Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 AO)".
- Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen
- Art der verwendeten TSE (inkl. Zertifizierungs-ID und Seriennummer)
- Art des verwendeten Kassensystems
- Anzahl der eingesetzten Kassensysteme pro Betriebsstätte
- Seriennummern der Kassensysteme
- Datum der Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme (je nachdem, was zutrifft)
Ich brauche Hilfe! An wen kann ich mich wenden?
In der Regel übernehmen Steuerberater den Anmeldeprozess und die Dokumentation. Diese haben direkten Zugang zu den Steuerportalen und kennen die gesetzlichen Anforderungen. Darüber hinaus übernehmen auch einige Anbieter von Kassensystemen die ELSTER-Anmeldung.
Sollten Sie Fragen zur Meldepflicht an sich haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wurde oder wird das System vor dem 1. Juli 2025 angeschafft, muss die Meldung bis spätestens 31. Juli 2025 erfolgen.
Systeme, die nach dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden.
Wichtig: Alle TSE-Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen werden, müssen ebenfalls innerhalb eines Monats abgemeldet werden.
Sie nutzen bereits Z1 oder Z1.Pro und haben Interesse am TSE-Kassenbuch-Upgrade? Dann melden Sie sich gern über das folgende Formular.
Ihre Ansprechpartnerin
![Ines Lipinski von S&N medical](./incms_files/filebrowser/cache/ines-2_2c08d653e1ee60d55cd0da551026ea56.png)
Dipl.-Ing. Ines Lipinski
Vertriebsleitung Medizinische Systeme
Tel.: +49 381 24 29 242
O1JXUktSVUhQUntITlUWVl5fFV9e@nospam